Anwaltskanzlei Kohlpoth – Honorar
Das Honorar für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für außergerichtliche Tätigkeiten sowie insbesondere im Bereich der Strafverteidigung können abweichend vom RVG Honorarvereinbarungen getroffen werden. Kosten werden vorab transparent dargestellt. Bei gerichtlichen Verfahren wird das Prozesskostenrisiko aufgezeigt.
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